Die Mitgliedschaft in der FM Kammer der Schweizer Immobilienwirtschaft „SVIT FM Schweiz“ und die Zugehörigkeit zum erlesenen Kreis der FM-Trendgeber hat viele Vorteile. Das Logo „SVIT FM Schweiz“ steht für Qualität und Professionalität. Deshalb werden die Aufnahmegesuche von Kandidaten sorgfältig geprüft.

Werden Sie mit Ihrem Unternehmen Teil des Netzwerks und geniessen Sie die Vorteile einer gemeinsamen Plattform.

Mitgliederbeiträge

Auf eine Eintrittsgebühr wird verzichtet.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Einzelmitglieder

Jahresbeitrag

 

950 CHF

Firmenmitglieder

Anz. Mitarbeiter (Tätigkeitsbereich FM)

1-20

21-50

51-100

101-200

201-500

> 500

 

Jahresbeitrag

1’500 CHF

2’500 CHF

3’000 CHF

4’000 CHF

5’000 CHF

6’000 CHF

Aufnahmegesuch

Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Dann füllen Sie einfach das Aufnahmegesuch aus. Die Aufnahmekriterien sind dem Dokument „Kriterien Mitgliedschaft“ zu entnehmen. Über die Rechte und Pflichten der Mitglieder geben die Statuten und Standesregeln Auskunft.

Für Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle unter info@kammer-fm.ch.

Aufnahmegesuch | Firmenmitglieder

1. Grundlagen für das Aufnahmegesuch

Statuten der SVIT FM Kammer, Statuten des SVIT Schweiz, Standesregeln, Richtlinien zur Weiterbildung des SVIT. Alle Dokumente stehen unter www.kammer-fm.ch zum Download bereit.

2. Personalien Firma

3. Personalien des Firmenvertreters

Der verantwortliche Firmenvertreter muss Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des oberen Kaders des Antragstellers sein.

4. Nachweis und Referenzen

Eine kurze Beschreibung der ausgeführten immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen oder der integralen FM-Mandatstätigkeiten mit Angabe von Referenzpersonen und Telefonnummern. Träger von Berufsgeheimnisverpflichtungen müssen keine Personendaten bekanntgeben.

5. Verbandszugehörigkeit (kopieren)

6. Beilagen

Erforderlich: • Handelsregisterauszug • Nachweis über Berufshaftpflicht
Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.

7. Bestätigungen

Der nachfolgend unterzeichnende Gesuchsteller bestätigt, sämtliche unter Ziffer 1 erwähnten Grundlagen erhalten, bzw. durch Download von der Homepage www.kammer-fm.ch bezogen und zur Kenntnis genommen zu haben. Er erklärt, diese Grundlagen im Falle einer Aufnahme in die Kammer als für ihn verbindlich anzuerkennen. Der nachfolgend unterzeichnende Gesuchsteller bestätigt ebenfalls, eine gültige und anerkannte Berufshaftpflicht abgeschlossen zu haben.